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Vereinssatzung als Download
Um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten, ist folgender Punkt aus der Vereinssatzung besonders zu beachten:
Auszug aus der Vereinssatzung 11.2
Eine den Nachbarn belästigende und den Erholungswert beeinträchtigende Geräuschverursachung ist verboten. Das Betreiben geräuschintensiver Gartengeräte (Rasenmäher. Pumpen usw.) ist während der Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen ganztägig in der Kleingartenanlage verboten. Ruhezeiten sind von 13.00 - 15.00 Uhr.
Bitte die Gartentore immer verschließen, um Einbrüche zu verhindern. Danke!
Es ist untersagt, mit dem Auto auf dem Hauptweg zu wenden und die Nebenwege dürfen mit keinem motorisierten Fahrzeug befahren werden!
Es ist untersagt, mit dem Auto auf dem Hauptweg zu wenden und die Nebenwege dürfen mit keinem motorisierten Fahrzeug befahren werden!
Informationen
Schlüssel für die Außentore können für eine Gebühr von 5,50 € im Büro gekauft werden.